lumen.privacy · Betroffenenrechte & Datenpannen
Wenn die Uhr läuft, zählt das System mit
Betroffenenanfragen müssen in 30 Tagen beantwortet, Datenpannen in 72 Stunden gemeldet werden. lumen.privacy führt beide als Fälle mit Countdown, Zuständigkeit und lückenloser Dokumentation.
Betroffenenrechte (Art. 15–22)
Jede Anfrage ein Fall — keine Anfrage vergessen
Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch: Jede Betroffenenanfrage wird als Fall mit Anfragetyp, Zuständigkeit und 30-Tage-Frist geführt. Der Countdown zeigt jederzeit, wie viel Zeit bleibt — verknüpfte Aufgaben verteilen die Arbeit im Team.
- Fallverwaltung mit Anfragetyp und klarer Zuständigkeit
- 30-Tage-Frist mit Countdown je Fall
- Aufgaben direkt am Fall — delegierbar und nachverfolgbar
- Bearbeitung dokumentiert, als Nachweis abrufbar
Datenpannen (Art. 33–34)
72 Stunden. Der Countdown läuft.
Eine Datenpanne ist Stress genug — die Meldefrist sollte kein Gedächtnisspiel sein. In lumen.privacy erfasst ihr den Vorfall mit Schweregrad und Status; die 72-Stunden-Meldefrist läuft sichtbar als Countdown mit, bis gemeldet oder dokumentiert begründet ist.
- Vorfallserfassung mit Schweregrad und Status
- 72-Stunden-Meldefrist als sichtbarer Countdown (Art. 33)
- Benachrichtigung Betroffener nach Art. 34 im selben Fall dokumentiert
- Chronologie des Vorfalls als Nachweis für die Aufsichtsbehörde
Early Access
Fristen im Griff, bevor es ernst wird
Testet den Ablauf, bevor der Ernstfall eintritt: In der Demo spielen wir eine Betroffenenanfrage und eine Datenpanne einmal komplett durch.