Für Kanzleien und Notariate

Schwarz ist keine Löschung.

Der Balken ist ein Rechteck über dem Text. Der Text steht weiter in der Datei — markierbar, kopierbar, durchsuchbar. Wer die Akte so herausgibt, gibt den Klartext mit heraus.

NeuNicht nur personenbezogene Daten: Für Kartell- und Wettbewerbsverfahren schlägt ein optionales Profil Geschäftsgeheimnisse zur Prüfung vor →
Akte_2026-0142_Auszug.pdfZum Ausprobieren

Der Beteiligte Max Mustermann, wohnhaft Beispielweg 12, 20095 Hamburg, unterhält bei der Beispielbank das Konto DE00 0000 0000 0000 0000 00. Ausweislich des Attests vom 12.03.2026 besteht eine Diagnose F00.0.

Markieren · KopierenMarkieren Sie die Balken mit der Maus — der Text darunter ist echt.

Fiktives Beispiel. Alle Angaben frei erfunden; die Kontonummer ist keine gültige Bankverbindung.

Der Ablauf · 55 Sekunden

Sehen Sie lumen.mask bei der Arbeit.

Vom Upload über die Prüfung der Fundstellen bis zur geschwärzten Fassung: Das Video zeigt den vorgesehenen Ablauf kompakt und ohne Umwege.

55 Sekunden · mit Ton
Produktvorführung von lumen.mask, Laufzeit 55 Sekunden.

Das Problem

Markieren. Kopieren. Einfügen. Der Name ist wieder da.

Wenn Sie in einem PDF-Betrachter oder in Word ein schwarzes Rechteck über einen Namen legen, ist der Name nicht verschwunden. Er steht weiter in der Textebene der Datei. Jede Volltextsuche findet ihn, jeder Kopiervorgang holt ihn zurück — auf dem Bildschirm der Gegenseite genügt dafür ein Tastendruck.

Das Rechteck gehört zur Darstellung. Der Name gehört zum Inhalt. Herausgegeben wird der Inhalt.

Das ist kein Fehler Ihrer Sorgfalt.

Ein Rechteck-Werkzeug zeichnet ein Rechteck. Es entfernt keinen Text — es war nie dafür gebaut. Dass ein schwarzer Balken etwas löscht, ist die naheliegendste Annahme der Welt. Sie ist nur falsch. Dasselbe gilt für weiß gefärbten Text und für Rechtecke auf Bildebenen.

Glauben Sie uns nicht.

Prüfen Sie es an einer Akte, die Ihr Haus bereits herausgegeben hat. Sie brauchen zwei Minuten und keinen Termin.

  1. 1

    Öffnen Sie eine geschwärzte PDF-Datei aus Ihrem Bestand.

  2. 2

    Alles markieren und kopieren: Strg + A Strg + C

  3. 3

    In ein leeres Textdokument einfügen: Strg + V

Schneller geht es so: Suchen Sie mit Strg + F nach einem Namen, der geschwärzt sein müsste. Wenn die Suche ihn findet, steht er noch drin.

Wenn nichts erscheint, war Ihre Schwärzung in Ordnung. Dann haben Sie zwei Minuten verloren und eine Sorge weniger.

§ 203 StGB kennt dafür keinen Ermessensspielraum.

Ob im Einzelfall alle Voraussetzungen dieser Norm vorliegen, entscheidet nicht die Kanzlei. Das entscheidet jemand anders — in einem Verfahren, das bereits der Schaden ist. Die berufsrechtliche Seite trifft Sie ohnehin früher: § 43a Abs. 2 BRAO, § 18 BNotO — und die Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO läuft ab Kenntnis in Stunden, nicht in Wochen.

Die unangenehme Frage ist nicht, ob das stimmt. Sondern wie viele Dateien Ihre Kanzlei in den letzten fünf Jahren so herausgegeben hat.

Wo das im Kanzleialltag anfällt

Vier Stellen, an denen Ihre Kanzlei schwärzt

Geschwärzt wird selten, weil jemand es sich vorgenommen hat. Geschwärzt wird, weil eine Frist läuft.

  • Akteneinsicht

    Die Akte geht an die Gegenseite oder an das Gericht. Heraus müssen die Daten Dritter: Zeugen, Nachbarn, Mitarbeiter, Kontoverbindungen, Angaben zur Gesundheit.

  • Anlagen zum Schriftsatz

    Ein Kontoauszug, ein Arztbericht, eine Lohnabrechnung. Der Schriftsatz ist geprüft. Die Anlage ist gescannt worden.

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat Anspruch auf seine Daten — nicht auf die Daten der drei anderen Personen auf derselben Seite. Die Frist beträgt einen Monat.

  • Herausgabe an Dritte

    An den Versicherer, den Gutachter, die nachfolgende Kanzlei. Die Akte geht mit — und mit ihr alles, was in fünf Jahren hineingeraten ist.

Wer schwärzt das heute? In den meisten Häusern die Person, die gerade Zeit hat.

Wer unterschreibt? Der Berufsträger.

Und wenn drei Monate später jemand fragt, welche Stelle aus welchem Grund geschwärzt wurde — wer beantwortet das, und woraus?

Sie sind ein Notariat? Derselbe Ablauf. Was hier Akte heißt, ist bei Ihnen die Urkundensammlung: Abschriften, Beteiligtenlisten, Anlagen.

Und wenn Ihr Balken hält?

Dann arbeitet bei Ihnen jemand sorgfältig. Bleibt die zweite Frage: Können Sie es zeigen? Wer hat geschwärzt, wer hat gegengeprüft, welche Stelle auf welcher Seite, wann. Das Vier-Augen-Prinzip praktizieren Sie längst — nachweisen können Sie es nicht. Es lebt im Zuruf über den Flur.

So läuft es

Fünf Schritte. Zwei davon macht ein Mensch.

An Ihrem Vorgang ändert sich eine Stelle: Statt im PDF-Betrachter zu markieren, laden Sie die Datei hoch und gehen eine Liste durch. Der Rest ist Ihr bisheriger Ablauf. Kein Formular davor, kein Vertriebsanruf danach.

  1. Hochladen

    PDF, Word, Excel oder Bilddatei — dazu zwei Angaben: wofür geschwärzt wird und wie vertraulich die Akte ist.

  2. Das System markiert

    Dreizehn Kategorien personenbezogener Daten, jede Fundstelle mit Erkennungssicherheit: rot, gelb oder grün. Einmal erkannt, wird dieselbe Angabe an allen weiteren Stellen im Dokument vorgeschlagen. Als biometrische Merkmale erkennt das System Gesichtsfotos, Unterschriften und Stempel — andere biometrische Daten nicht; Bildbereiche schwärzen Sie per Rechteck.

  3. Sie entscheiden

    Mensch

    Fundstelle für Fundstelle: schwärzen oder nicht. Wer eine rote Fundstelle stehen lässt, muss das schriftlich begründen. Wer eine gelbe oder grüne offen lässt, hat damit entschieden: Sie wird nicht geschwärzt.

  4. Die Freigabe

    Mensch

    Vor der Freigabe sehen Sie die vollständige Liste der Fundstellen und was mit jeder geschieht — und bestätigen die geschwärzte Ansicht (Endkontrolle). Scheitert die Texterkennung auf einer Seite, muss auch das ausdrücklich bestätigt werden.

  5. Das geschwärzte Dokument

    Im Format der Quelldatei, mit bereinigten Metadaten — und einem Nachweis, welche Stelle auf welcher Seite geschwärzt wurde, samt Protokoll, wer wann was entschieden hat.

Ohne Titel

Drei Rollen — wer keine hat, sieht nichts

Bearbeiter lädt hoch und markiert nach — sieht nur eigene Dokumente. Prüfer entscheidet Fundstellen und gibt frei. Administration verwaltet Zugänge und sieht das Protokoll. Das ist die Voreinstellung, nicht etwas, das jemand einrichten muss.

Gearbeitet wird am Schreibtisch: Der Prüfbildschirm ist für einen großen Monitor gebaut. Die Prüfung braucht Platz.

Vier-Augen-Freigabe

Eine zweite Person — bei Art.-9-Daten von selbst.

Bei Gesundheits-, Herkunfts-, Religions- und biometrischen Daten (Art. 9 DSGVO) und bei streng vertraulichen Akten schaltet lumen.mask die Zweitfreigabe standardmäßig selbst ein. Die Einreichung ist das erste Augenpaar; eine unabhängige zweite Person prüft und gibt frei. Ihre Kanzlei kann das für alle Akten verbindlich schalten.

  • Solange eine rote Fundstelle unentschieden ist, gibt das System das Dokument nicht frei.
  • Ist die Vier-Augen-Freigabe aktiv, lehnt der Server sie ab, wenn dieselbe Person hochgeladen oder Fundstellen entschieden hat — auch im Stapel.
  • Übersteuern kann nur die Administration, mit schriftlicher Begründung — und die steht im Protokoll.
Freigabe

Nicht nur personenbezogene Daten

Kartellverfahren: Auch Geschäftsgeheimnisse werden zur Prüfung vorgeschlagen.

Wo Akteneinsicht auf Wettbewerber trifft, sind nicht Namen das Risiko, sondern Zahlen. Ein optionales Analyse-Profil für Kartell- und Wettbewerbsverfahren schlägt Geschäftsgeheimnisse zur Prüfung vor — Preise, Margen, Marktanteile, Liefermengen, Kunden- und Bezugsquellenlisten u. a.

  • Exportierbares Vertraulichkeitsregister — mit Begründung je Fundstelle.
  • Verfahrensbeteiligte lassen sich benennen und werden nicht als zu schwärzende Kunden vorgeschlagen.
  • Auch hier gilt: Das Profil schlägt vor, es entscheidet nicht — die Prüfung bleibt bei Ihnen.
vertraulichkeitsregister.csvExportierbar
  • Marge„EBIT-Marge Segment Nord: 18,4 %S. 12
  • Kundenliste„Top-Abnehmer: Muster GmbH, Beispiel AGS. 27
  • Marktanteil„Anteil DACH 2025: 31 %S. 33
  • Beteiligter„Betroffenes Unternehmen“ — benannt, kein SchwärzungsvorschlagS. 2
Jede Fundstelle mit Begründung — Vorschlag zur Prüfung, keine Entscheidung.

Fiktives Beispiel eines Register-Auszugs. Alle Angaben frei erfunden.

Nachweise

Drei Dinge, die wir belegen können

Sie prüfen beruflich Nachweise. Deshalb hier nur, wofür wir einen haben. Diesen Abschnitt können Sie weiterleiten: lumen-cloud.de/de/mask#belege

  • 01

    Irreversibel — und nachgewiesen

    Beim PDF-Export wird jede Seite in Bildpunkte umgewandelt und der Balken in die Pixel eingebrannt. Das Ergebnis hat keine Textebene mehr: kein Markieren, kein Kopieren, keine Volltextsuche. Der Selbsttest von eben läuft an unserem Ergebnis ins Leere — nachgewiesen mit einem automatisierten Test am fertig exportierten PDF.

  • 02

    Eine zweite Person, wo es darauf ankommt

    Bei Art.-9-Daten und streng vertraulichen Akten schaltet sich die Zweitfreigabe von selbst ein. Der Server lehnt die Freigabe derselben Person ab — auch im Stapel. Übersteuern geht nur mit schriftlicher Begründung, und die steht im Protokoll.

  • 03

    Nachweisbar, Fundstelle für Fundstelle

    Nach dem Export weisen wir fundstellengenau nach, welche Stelle auf welcher Seite geschwärzt wurde. Was nicht sauber geschwärzt werden konnte, wird als Warnung ausgewiesen. Das Protokoll ist fortschreibend gesichert: Einträge werden nur angehängt, jede nachträgliche Änderung ist über eine Prüfsummenkette erkennbar.

Und eines, das wir nicht behaupten

Die Erkennung ist ein Vorschlag, keine Garantie. Kein System dieser Art findet zuverlässig jede personenbezogene Stelle. Deshalb ist die Prüfung durch einen Menschen kein Zwischenschritt, den man wegrationalisiert — sie ist die Stelle, an der das Verfahren hält.

Was wir konkretisieren: Als biometrische Merkmale erkennt das System Gesichtsfotos, Unterschriften und Stempel — andere biometrische Daten nicht. Kopf- und Fußzeilen sowie Fußnoten von Word-Dokumenten durchsucht es derzeit nicht. Eine Schnittstelle zu Ihrer Kanzleisoftware gibt es nicht, und wir behaupten auch keine.

Keine externe KI. Alle KI-Modelle — Texterkennung, Namenserkennung, Mustererkennung, visuelle Erkennung — laufen auf eigener Infrastruktur in eigenen Containern. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO legen wir Ihnen vor, bevor Sie die erste Akte hochladen.

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Textebenen bleiben im geschwärzten PDF zurück — kein Markieren, kein Kopieren, keine Volltextsuche
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Kategorien personenbezogener Daten erkennt die KI — darunter Gesichtsfotos, Unterschriften und Stempel; andere biometrische Daten nicht
Art. 9
Gesundheit, Religion, Herkunft, Biometrie: Die Zweitfreigabe schaltet sich standardmäßig von selbst ein
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Rollen: Bearbeiter, Prüfer, Administration. Wer keine hat, sieht nichts.

Häufige Fragen

Was Kanzleien uns fragen

  • Wir arbeiten mit RA-MICRO.
    lumen.mask ersetzt Ihre Kanzleisoftware nicht und greift nicht auf sie zu. Eine Schnittstelle gibt es nicht, und wir behaupten auch keine. Sie exportieren das Dokument wie bisher, schwärzen es hier und legen die geschwärzte Fassung zurück in die Akte. Es ist ein Spezialwerkzeug für einen Vorgang, kein zweites System für alles.
  • Wo liegen unsere Daten?
    Keine externe KI, keine Cloud-Texterkennung. Alle KI-Modelle — Texterkennung, Namenserkennung, Mustererkennung, visuelle Erkennung — laufen auf eigener Infrastruktur in eigenen Containern. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO legen wir Ihnen vor, bevor Sie die erste Akte hochladen.
  • Wer haftet, wenn etwas übersehen wird?
    Sie. Wie heute auch. Das System schlägt vor, es entscheidet nicht. Was sich ändert: Es gibt ein Protokoll, das belegt, wer wann was entschieden hat. Das ist der Unterschied zwischen einem Fehler und einem unaufklärbaren Fehler.
  • Was kostet das?
    lumen.mask läuft derzeit als Pilot-Programm mit ausgewählten Häusern; ein veröffentlichtes Preismodell haben wir nicht. Im Termin nennen wir Ihnen eine konkrete Zahl für Ihre Kanzleigröße, bevor irgendetwas eingerichtet wird.
  • Unsere Akten sind zum Teil eingescannt.
    Gescannte und gemischte Akten werden Seite für Seite verarbeitet: digitale Seiten über den Text, gescannte über die Texterkennung. Wo die Texterkennung scheitert, wird das ausgewiesen — und muss vor der Freigabe ausdrücklich bestätigt werden. Eine Zuverlässigkeitszahl nennen wir nicht; wie gut es an Ihren Akten funktioniert, zeigen wir Ihnen an Ihrem eigenen Beispiel. Bringen Sie eine solche Akte mit.
  • Wir arbeiten viel mit Word.
    Word- und Excel-Dateien können Sie hochladen und schwärzen. Unseren Nachweis am fertigen Dokument führen wir jedoch für PDF — das Format, in dem Akten üblicherweise herausgegeben werden. Und solange ein bekannter Punkt offen ist, sagen wir ihn: Kopf- und Fußzeilen sowie Fußnoten von Word-Dateien durchsucht das System derzeit nicht. In einem Schriftsatz steht dort oft das Rubrum. Für Word geben wir deshalb heute keine Zusage.
  • Wer muss dafür geschult werden?
    Das Sekretariat lädt hoch. Die prüfende Person geht eine Liste durch: Pfeiltasten zum Blättern, eine Taste zum Schwärzen, eine zum Stehenlassen — bei roten Fundstellen mit Pflichtbegründung. Das ist die gesamte Bedienung. Die Einarbeitung ist die Vorführung.

Die Frage aus unserem Brief

Wie viele Stunden schwärzt Ihre Kanzlei im Monat — und wie viele davon halten einer Prüfung stand?

Wir wissen es nicht. Niemand hat es je gemessen, und wir werden Ihnen deshalb auch keine Ersparnis versprechen. Sagen Sie uns Ihre Zahl. Wir zeigen Ihnen im Gegenzug den Vorgang an einem Dokument, das Sie kennen: dreißig Minuten, Bildschirmfreigabe, kein Vertriebsanruf im Anschluss.

lumen.mask läuft derzeit als Pilot mit ausgewählten Häusern. Wenn in Ihrer Kanzlei regelmäßig geschwärzt wird, sehen Sie es an einem Dokument, das Sie kennen.

Lieber direkt: +49 40 239 366 870 · kontakt@lumen-cloud.de
Wer selbst anruft, erlebt keinen Vertriebsanruf.

Wie viele Stunden im Monat schwärzt Ihre Kanzlei?
Freiwillig — die Anfrage funktioniert auch ohne Antwort.
Was möchten Sie?

Wenn Sie nichts weiter tun, hören Sie nichts weiter von uns. Wir verarbeiten Ihre Angaben ausschließlich, um Ihre Anfrage zu beantworten. Kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte, kein Eintrag in eine Anrufliste.